WEG-Verwaltung

HAUSVERWALTUNG KAMMERER

Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ - den Verwalter. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in §§ 27, 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt Der Verwalter ist stets Sachwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter. Dieses setzt persönliche Zuverlässigkeit voraus. Des weiteren sind Erfahrungen und Kenntnisse im Grundbuchrecht, der kaufmännischen und technischen Abwicklung, sowie Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften notwendig.

Zum Verwaltungsaufwand zählen u. a.:

Zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzmaßnahmen.

Überwachung von Hausgeldzahlungen.

Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen.

Kurzfristige Übersendung der Niederschriftsabschriften.

Prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen.

Koordination und Veranlassung von Reparaturen.

Abschluss von Wartungsaufträgen.

Umsetzung einzelner Verordnungen.

Ausweisung von Steuerbescheinigungen nach § 35a EStG für selbst genutztes Wohnungseigentum.

 

 

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